Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Optimierung des Trustrechts

24.04.2025 | von Fürstentum Liechtenstein



24.04.2025, Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. April 2025 den Bericht und Antrag zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet. Die Gesetzesvorlage soll insbesondere eine wirksame und durchgehende Überwachung der Verwaltungstätigkeit des Treuhänders bei Treuhänderschaften (Trusts) sicherstellen und mögliche Kontrolldefizite ausschliessen.

Aus diesem Grund sieht die Vorlage für jede privatnützige Treuhänderschaft die zwingende Bestimmung von mindestens einem sogenannten Informationsberechtigten vor, der von Gesetzes wegen über umfassende Informations- und Auskunftsrechte verfügt. Um der privatautonomen Gestaltung des Treugebers weiterhin den Vorzug einzuräumen, soll es der Entscheidung des Treugebers überlassen werden, wem diese Rechte eingeräumt werden.

Zudem sollen neu neben dem Treuhänder auch dem Treugeber und dem Informationsberechtigten sowohl Antragsbefugnis als auch Parteistellung im gerichtlichen Aufsichtsverfahren zukommen. Weitere Beteiligte des Trusts sollen wie bisher ein Anzeigerecht haben.

Darüber hinaus sollen gemeinnützige Treuhänderschaften künftig analog zu den gemeinnützigen Stiftungen unter der Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde stehen. Deshalb soll auch der Name der Stiftungsaufsichtsbehörde in Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde geändert werden. Dieser Behörde soll von Gesetzes wegen die Stellung des Informationsberechtigten zukommen. Die Anordnung aufsichtsrechtlicher Massnahmen soll jedoch auch bei gemeinnützigen Trusts dem Landgericht als Aufsichtsgericht obliegen.

Weiters ist mit der Vorlage die Schaffung eines Trustgerichts auf Ebene des Landgerichts vorgesehen. Dabei soll das Landgericht in allen ausserstreitigen Rechtssachen nach dem 16. Titel des PGR (Art. 897 ff. PGR; Art. 932a §§ 1 ff. PGR) als Dreiersenat, bestehend aus einem vollamtlichen Landrichter und zwei nebenamtlichen (Fach-)Richtern, entscheiden.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Justiz

Generalsekretariat

T +423 236 64 42

justiz@regierung.li



--- ENDE Online Nachrichten Publikation Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Optimierung des Trustrechts ---

Quellen:
news aktuell   HELP.ch



Onlinenachrichten.ch

Auf Onlinenachrichten.ch werden aktuelle Nachrichten, Medienmitteilungen und Informationen von Unternehmen aus ganzer Welt veröffentlicht.

HELP Media AG in sozialen Netzwerken
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn

Abonnement

Veröffentlichen Sie Ihre Medienmitteilungen mit einem Abo und profitieren Sie von zwei kostenlosen Medienmitteilungen.

Abonnement 10 Medienmitteilungen (+2 gratis)
Jetzt abonnieren »

Medienmitteilung veröffentlichen

Um Ihre eigene Medienmitteilung auf Onlinenachrichten.ch zu veröffentlichen, klicken Sie auf den folgenden Link:

Jetzt Medienmitteilung veröffentlichen »

Kontakt

E-Mail:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Thurgauerstrasse 40, 8050 Zürich


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung